Die ordentliche Hauptversammlung der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (die „Gesellschaft“) vom 28. August 2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (die „Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Acme 42 GmbH, Düsseldorf, (die „Hauptaktionärin“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Oktober 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 44338 eingetragen. Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen.