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Börsennotierung endet am 22. Februar 2024

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am 19. Februar 2024 ihren Beschluss veröffentlicht, die Zulassung der Aktien der InVision AG (ISIN: DE0005859698) zum Handel im regulierten Markt (General Standard) zu widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des heutigen Tages wirksam. Damit endet die Börsennotierung der InVision AG zum 22. Februar 2024.